Was gibt es Neues in Paudorf?

Beantragung einer Wahlkarte für die Europawahl 2024

©Bundesministerium, Europäische und internationale Angelegenheiten

Die Europawahl findet in Österreich am Sonntag, 9. Juni 2024 statt. 

Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. 

Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden. 

Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

  • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 beantragt werden
    • per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
    • ONLINE
  • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr 
  • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdukoment benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) 

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

  • durch Angabe der Reisepassnummer oder
  • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

möglich. 

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austriaonline beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

Neu: Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.

Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Europawahlordnung (EuWO)